
Die Berliner Sparkasse eröffnet Konten für Flüchtlinge in zwei eigens dafür eingerichteten KundenCentern. Diese befinden sich in der Frankfurter Allee 147 in Lichtenberg sowie in der Berliner Straße 40-41 in Wilmersdorf. Die Flüchtlingsunterkünfte wurden darüber informiert und haben zur Weitergabe an die Flüchtlinge entsprechende Handzettel in deutscher, englischer und arabischer Sprache erhalten.
Ende August 2015 hatte die deutsche Finanzaufsicht Kontoeröffnungen für Flüchtlinge erleichtert und neue Mindestanforderungen festgelegt, an denen sich unser Haus seitdem orientiert.
Flüchtlinge benötigen demnach zur Kontoeröffnung eine polizeiliche Meldebestätigung mit der aktuellen Anschrift in Berlin sowie eine gültige Registrierungsurkunde einer deutschen Ausländerbehörde im Original und mit folgenden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geforderten Merkmalen:
-
Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde
-
Identitätsangaben nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 GWG (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift)
-
Lichtbild
-
Siegel der Ausländerbehörde
-
Unterschrift des ausstellenden Bearbeiters
Hinweis: Wenn die Dokumente eine Wohnsitznahme in einem anderen Bundesland als Berlin ausweisen, ist eine Kontoeröffnung nicht möglich. Werden aber ergänzend dazu eine aktuelle Meldebescheinigung für Berlin vorgelegt und gleichzeitig ein Nachweis darüber, dass die Asylgeldleistungen durch das Land Berlin gezahlt werden, ist die Kontoeröffnung zulässig.
Da aktuell viele verschiedene Legitimationspapiere im Umlauf sind, muss jeweils im Einzelfall geprüft und entschieden werden, ob die vorgelegten Dokumente für eine Kontoeröffnung ausreichen.
Wir haben an beiden Standorten Mitarbeiter, die deutsch, englisch und arabisch sprechen. Flüchtlinge, die keine der drei Sprachen beherrschen, bitten wir, einen Übersetzer mitzubringen.
Öffnungszeiten:
KundenCenter für Flüchtlinge Lichtenberg
Frankfurter Allee 147, 10365 Berlin
Montag, Mittwoch, Freitag 9.30 – 15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9.30 – 18.00 Uhr
KundenCenter für Flüchtlinge Wilmersdorf
Berliner Straße 40-41, 10715 Berlin
Montag, Mittwoch, Freitag 9.30 – 15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9.30 – 13.30 Uhr, 15.00 – 18.00 Uhr
Bitte beachten Sie: Pro Tag werden so viele Konten eröffnet, wie es die erforderliche Sorgfalt und unsere Kapazitäten erlauben. Eine Terminvergabe erfolgt jeweils nur für den laufenden Tag unabhängig vom Herkunftsland der Flüchtlinge. Aufgrund des seit Januar stark gewachsenen Andrangs können wir leider nicht garantieren, dass alle Wartenden einen Termin erhalten. Damit es nicht zu Leerzeiten kommt, erhalten auch nur die Antragsteller einen Termin, die alle erforderlichen Unterlagen vorweisen können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind bemüht, unnötige Wartezeiten weitestgehend zu vermeiden. Sobald absehbar ist, wie viele Anträge am selben Tag noch bearbeitet werden können, werden die Wartenden umgehend informiert.